Um mehr als 28 Milliarden Euro stieg das Volumen der in Deutschland erhältlichen Publikumsund Spezialfonds im ersten Halbjahr 2024, und zwar netto, also nach Abzug der Abflüsse. Wie der
Fondsverband BVI in seiner Halbjahresstatistik mitteilte, hat das Gesamtvermögen in der Folge
das bisherige, Ende 2021 verzeichnete Allzeithoch von 4.311 Milliarden Euro erneut erreicht.
Das entspricht fast einer Verdoppelung seit 2014. Das Gros der Gelder, 2.133 Milliarden Euro,
steckt in offenen Spezialfonds, während in offenen Publikumsfonds 1.490 Milliarden verwaltet
werden. Hinzu kommen Mandate mit 630 Milliarden und geschlossene Fonds mit 58 Milliarden
Euro.
Zum jüngsten Aufwuchs trugen Rentenfonds 10,9 Milliarden Euro bei, gefolgt von Aktienfonds
mit 6,8 Milliarden. Diese resultieren aus Abflüssen aus aktiv gemanagten Fonds (-2,7 Milliarden)
und Zuflüssen in ETFs (9,5 Milliarden). Lediglich bei Misch- und Immobilienfonds gab es unterm
Strich ein Minus von 6,4 und 2,1 Milliarden Euro. Die kontinuierlichen Abflüsse aus Immo-Fonds
summierten sich damit innerhalb von elf Monaten auf 3,1 Milliarden Euro.
Aktuelle News
Bis einschließlich 2022 verursachten Blitzeinschläge deutschlandweit maximal 250 Millionen
Euro jährlich an Schäden in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Für 2023 verzeichnet
der Versicherer-Gesamtverband GDV in seiner aktuellen Blitzbilanz indes einen Sprung: 330
Millionen Euro leisteten die Versicherer für Blitz- und Überspannungsschäden, ein einsamer
Rekord.
Der geht nicht primär auf eine hohe Zahl von Schadensfällen zurück. Zwar wuchs diese um rund
50.000 gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtzahl von 220.000 bleibt jedoch deutlich unter dem
Niveau, das in den 2010er-Jahren verzeichnet wurde, als oftmals mehr als 300.000 Blitzschäden
pro Jahr auftraten. Vielmehr werden die Schäden im Durchschnitt immer kostspieliger. Erst 2019
wurde die Marke von 1.000 Euro pro Schaden übersprungen, 2023 waren es schon 1.460 Euro.
„Der Grund für den hohen Schadendurchschnitt ist, dass die Gebäude und Häuser technisch
immer besser ausgestattet sind“, erklärt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja
Käfer-Rohrbach.
Versicherer bemängeln E-Auto-Reparaturkosten
21.08.2024
Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat untersucht, welche Reparaturkosten für E-Autos im
Vergleich mit ihren Verbrenner-Pendants anfallen. Fazit: Zwar werden in der
Vollkaskoversicherung bei Stromern bis zu 20 Prozent weniger Schäden registriert; auf der
anderen Seite jedoch sind die Schäden im Schnitt um bis zu ein Viertel kostspieliger als bei den
benzin- und dieselbetriebenen Schwestermodellen.
„Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und Gutachter brauchen mehr
Unterstützung beim Umgang mit schwer beschädigten Elektroautos“, fordert GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zudem müsse die Schadensprävention schon beim Design
der Batterien stärker berücksichtigt und die Schadensdiagnose vereinfacht werden. „Nach
Unfällen werden die Antriebsbatterien häufig komplett ausgetauscht. Zudem werden die Autos
sehr lange in Quarantäne gelagert oder sogar in Löschcontainern im Wasser versenkt, was zum
Totalschaden führt“, moniert Asmussen. Es müssten präzise Standards und Anleitungen etabliert
werden, um ein professionelles und wirtschaftliches Vorgehen nach einem E-Auto-Unfall
sicherzustellen.
Weit über eine Million Leitungswasserschäden werden pro Jahr in Deutschland verzeichnet.
Allein die versicherten Fälle ziehen Kosten von rund vier Milliarden Euro nach sich, nicht
bezifferbar ist der nervliche „Kollateralschaden“.
Über die richtige Vorgehensweise zur schnellen Wasserschaden-Sanierung lässt sich oftmals
trefflich diskutieren. Einen Rahmen dafür und eine Orientierungshilfe für Betroffene bieten die
„Richtlinien zur Wasserschaden-Sanierung“, die kürzlich grundlegend überarbeitet wurden. Der
aktuelle Entwurf, der auch den Nachhaltigkeitsaspekt mit in den Fokus nimmt, kann bereits
online eingesehen werden. Er widmet sich dem Normalfall eines Leitungswasserschadens,
komplexere Szenarien bleiben außen vor. Von Erstmaßnahmen über die Kommunikation mit dem
Versicherer sowie der Feststellung und Behebung der Schadenursache bis hin zur
Wiederherstellung und Instandsetzung erhalten Interessierte auf 20 Seiten einen komprimierten
Überblick, wer wann was wie tun sollte. Bis zum 20. September läuft noch das
Konsultationsverfahren, in dem Änderungsvorschläge eingesandt werden können.
Cyberkriminalität bedroht auch und gerade den Finanzsektor, denn die dort verwalteten Daten
sind in weiten Teilen sehr wertvoll und sensibel. Einen verbindlichen Standard für den effektiven
Schutz dieses Datenschatzes gibt es bisher nicht. Anfang nächsten Jahres jedoch soll sich das
ändern: Im Januar tritt die Verordnung zur digitalen operationalen Resilienz (DORA) EU-weit in
Kraft. Sie soll die Finanz-IT-Sicherheit auf eine neue Stufe heben und die Unternehmen auch im
Falle eines schwerwiegenden Cybervorfalls funktionsfähig halten. Einbezogen werden neben
fast sämtlichen Finanzunternehmen auch Dienstleister wie Rechenzentren und Cloud-Betreiber,
die mit der Finanzindustrie kooperieren.
Im Wesentlichen schreibt DORA zur Steigerung der Resilienz ein umfassendes
Risikomanagement und strenge Meldepflichten vor. Dazu gehören etwa eine Strategie für ITSicherheit, neue Verantwortlichkeiten und konkrete Pläne für das Vorgehen bei Problemen.
Anspruchsvoll für die Finanzunternehmen wird vor allem das vorgesehene Monitoring von
Drittanbieterrisiken, für die sie am Ende mit geradestehen müssen. Gravierende Vorkommnisse
müssen der Aufsichtsbehörde künftig innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden.
Gut drei Jahre nach der katastrophalen Sturzflut, die vor allem das nördliche Rheinland-Pfalz
und das südliche Nordrhein-Westfalen heimgesucht hat, sind nunmehr über 90 Prozent der
Schadenssumme von den Versicherern an die Geschädigten gezahlt worden. Konkret wurden
circa 7,5 Milliarden Euro an mehr als 200.000 Versicherte überwiesen, gut eine weitere Milliarde
wurde für die noch ausstehenden Arbeiten zurückgestellt. Die Schadenabwicklung dieser bislang
folgenschwersten Naturkatastrophe in Deutschland, bei der über 180 Menschen ihr Leben
verloren, ist damit grundsätzlich abgeschlossen.
Für 2021 eingetretene Schäden durch Naturgefahren mussten die Versicherer insgesamt 15,9
Milliarden Euro aufwenden, da neben der Ahrtal-Sturzflut weitere Überschwemmungen und
zerstörerische Stürme auftraten – so schadenträchtig war bisher kein anderes Jahr. Da
Extremwetterrisiken zunehmen, fordert die Versicherungswirtschaft verstärkte Maßnahmen zur
Prävention und zur Klimafolgenanpassung. Auch die unzureichende Abdeckung mit
Elementargefahrenschutz bleibt ein Thema zwischen Versicherern und Politik – nur gut die
Hälfte der deutschen Hausbesitzer hat eine entsprechende Police abgeschlossen.
Silber wird zum Anlegerliebling
06.08.2024
Rund 30 Prozent Wertanstieg in einem halben Jahr bescherte Silber seinen Besitzern von Januar
bis Anfang Juli – und ließ damit sogar seinen „großen Bruder“ Gold hinter sich, der ebenfalls
stark performte. Ein wesentlicher Grund für beide Kursanstiege dürfte in der Suche nach
Sicherheit in politisch unruhigen und wirtschaftlich volatilen Zeiten liegen.
Im Gegensatz zu Gold wird Silber indes überwiegend industriell verwertet, etwa in der
Elektroauto- und Halbleiterproduktion und der Solarindustrie. Auch für Touchdisplays ist
ultradünnes Silber ein Stoff mit Zukunft. Rund 55 Prozent der Nachfrage entspringen diesen
industriellen Verwertungsarten – und die Kurve zeigt steil nach oben. Für eine
Silberbeimischung im Portfolio könnte der Zeitpunkt daher trotz der jüngsten Hausse günstig
sein. Neben physischem Silber etwa in Form von Münzen können auch Silber-ETCs (Exchange
Traded Commodities) erworben werden. Diese sind allerdings prinzipiell mit einem EmittentenAusfallrisiko behaftet, das indes mit der Besicherung durch physisches Silber bei einem
Treuhänder reduziert werden kann.
Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)
wird von der Versicherungswirtschaft begrüßt. Deren Gesamtverband GDV sieht gute Chancen,
dass die Änderungen der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Schub geben.
Insbesondere die Lockerung der Voraussetzungen für die Geringverdiener-Förderung und die
avisierte Opt-out-Regelung werden positiv bewertet.
Konkret ist vorgesehen, die Förderung für Geringverdiener zu erhöhen und an die
Lohnentwicklung zu koppeln. So verlieren die Bezugsberechtigten ihren Anspruch bei einer
Lohnerhöhung im Rahmen der allgemeinen Steigerungsraten nicht. „Das macht die
Betriebsrente gerade für diejenigen attraktiver, die sie am nötigsten brauchen“, bewertet GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Opt-out-Regelung hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer
automatisch in eine im Unternehmen installierte Betriebsrente einbezogen werden, wenn sie
nicht widersprechen. Kritisch sehen die Versicherer, dass hinsichtlich Garantien nicht mehr
Flexibilität geschaffen werden soll, wie sie heute schon bei den sogenannten
Sozialpartnerschaften herrscht.
Boom bei Laufzeitfonds
24.07.2024
Anleihen erleben infolge der hohen Leitzinsen ein Revival, setzen jedoch häufig hohe
Mindestzeichnungssummen voraus. Für Privatanleger bieten daher insbesondere Rentenfonds
einen Zugang zu einem diversifizierten Anleihekorb. Immer häufiger werden dabei Fonds mit
fester Laufzeit gewählt, die nur Anleihen mit einem ähnlichen Fälligkeitsdatum versammeln,
beispielsweise in einem, drei oder fünf Jahren. Als Zinsen werden den Investoren während der
Laufzeit die Kupons ausgezahlt, bevor jene am Ende ihr Kapital zurückerhalten. Nachdem 2023
laut Morningstar unterm Strich bereits rund 60 Milliarden Euro in solche Laufzeitfonds gesteckt
wurden, investierten die Anleger im ersten Quartal 2024 weitere 13 Milliarden Euro.
So risikolos, wie sie hin und wieder in der Vermarktung vor allem durch Banken dargestellt
werden, sind Laufzeitfonds indes nicht. Zwar korrelieren sie kaum mit dem Auf und Ab an den
Börsen und stellen eine konkrete Rendite in Aussicht. Doch in der Regel bündeln sie
Unternehmensanleihen und bergen deshalb ein entsprechendes Kreditrisiko.